Wo werden unsere Mandatsdaten gespeichert?
Ausschließlich in Frankfurt am Main, im Supabase-Rechenzentrum (eu-central-1). Backups verbleiben in derselben Region. Keine Übertragung in Drittländer ohne ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei.
Wer hat Zugriff auf unsere Mandatsdaten?
Standardmäßig nur Sie und die von Ihnen autorisierten Mitarbeiter Ihrer Kanzlei. Mila-Mitarbeiter haben keinen Zugriff — außer bei einem expliziten Support-Auftrag, der von Ihrer Seite ausgelöst werden muss. Solche Zugriffe sind auf 48 Stunden begrenzt und werden vollständig protokolliert (sichtbar in Ihrer Admin-Oberfläche unter „Support").
Trainiert Mila KI-Modelle auf unseren Kanzleidaten?
Nein. Weder Mila noch Anthropic trainieren Modelle auf Ihren Daten. Anthropic verarbeitet API-Eingaben gemäß Standard-Commercial-Vereinbarung nicht für Modelltraining; die Speicherung zur Missbrauchs-Überwachung ist auf maximal 30 Tage begrenzt. Für Zero Data Retention (keine Speicherung auch nicht zur Missbrauchs-Überwachung) sprechen Sie uns an — wir beantragen diese für Kanzleien mit erhöhten Anforderungen bei Anthropic.
Nutzt Mila unsere Daten zur Produktverbesserung?
Ja — aber ausschließlich auf aggregierter Ebene und ohne Mandatsinhalte. Mila wertet Nutzungsmuster über alle Kanzleien hinweg aus: wie häufig bestimmte Klassifikationen korrigiert werden, welche Schreiben-Typen am meisten bearbeitet werden, wo Pipeline-Defaults nachjustiert werden müssen. Diese Signale fließen in Prompt-Verbesserungen und Pipeline-Tuning ein, die allen Kanzleien zugutekommen — so funktioniert Mila-Infrastruktur. Einzelne Mandatsinhalte — Namen, Adressen, Vertragsdetails, Vermieter-Identitäten — werden dabei nicht inspiziert und erscheinen niemals im Kontext anderer Kanzleien. Cross-Kanzlei-Auswertung erfolgt ausschließlich auf aggregierter, anonymisierter Ebene.
Was passiert mit unseren Daten bei Vertragsende?
Sie können vor Kündigung alle Daten als strukturierten Export anfordern (PDF-Akten + JSON-Datenbankexport). 30 Tage nach Vertragsende werden Ihre Daten gelöscht — ausgenommen Mandatsakten, die der 10-Jahre-Aufbewahrungspflicht gemäß § 50 BRAO unterliegen. Diese werden bis zum gesetzlichen Ablauf revisionssicher gespeichert und danach automatisch gelöscht.
Wie ist der Auftragsverarbeitungsvertrag gestaltet?
Standard-AVV gemäß Art. 28 DSGVO mit zusätzlicher Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 203 StGB für alle Mila-Mitarbeiter und Subverarbeiter. Standardvertragsklauseln für Subverarbeiter außerhalb des EWR. Anforderbar unter
sicherheit@milamiete.de.
Wie funktioniert die Konfliktprüfung gemäß § 43a BRAO?
Vor jeder Mandatsannahme prüft Mila automatisch, ob der angefragte Vermieter bereits in einem anderen Ihrer Mandate vorkommt. Sie bestätigen oder lehnen die Annahme manuell ab — Mila trifft keine Entscheidung an Ihrer Stelle. Zeitstempel und IP-Adresse werden protokolliert und sind für 10 Jahre einsehbar.
Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?
Betroffene Kanzleien werden innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme benachrichtigt. Innerhalb von 72 Stunden erfolgt die Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde gemäß Art. 33 DSGVO. Der Vorfallsbericht wird Ihnen ausgehändigt — Sie entscheiden über die Information Ihrer Mandanten gemäß Art. 34 DSGVO.
Wie unterscheidet sich Mila von Anbietern wie Conny im Umgang mit Daten?
Conny ist B2C-Plattform und aggregiert Mieter-Daten als Geschäftsgrundlage — Daten werden über hunderttausende Fälle hinweg verwertet, um das eigene Geschäft zu skalieren. Mila ist B2B-Software für Kanzleien: Ihre Mandatsinhalte verlassen Ihre Kanzlei nicht, werden nicht an Dritte verkauft, nicht als Trainingsmaterial verwendet und erscheinen niemals im Kontext anderer Kanzleien. Produktverbesserungen entstehen ausschließlich aus aggregierter Nutzungstelemetrie (siehe oben) — nicht aus Mandatsinhalten. Sie bleiben Treuhänder Ihrer Daten, Mila ist ausschließlich Auftragsverarbeiter.